Unser Café mit großer Sonnenterrasse
ist OFFEN für ALLE
und bietet Ihnen:
hausgemachte Kuchen
leckere Eissorten
Erfrischungsgetränke
Qualitätswasser
Biere und Weine aus Bio-Anbau
*täglich, meist auch Dienstags
Inmitten zauberhafter Natur – umrahmt von grünen Wiesen & Wäldern – erhaben auf einer Kuppe – gebettet in die sanft ansteigende Hügellandschaft des schwäbischen Allgäus – dem Bodensee nah – am Horizont die Alpen majestätisch aufragend
Individualgästen bieten wir in unserem Hotel garni gesunde Einzel- und Doppelzimmer mit Frühstück an. Genießen Sie Ihre Zeit bei uns im Garten, am Pool, in der wunderschönen Umgebung. Nutzen Sie unser Hotel als Ausgangspunkt für Ihre ganz persönlichen Entdeckungstouren.
Alpen, Allgäu, Bodensee, Lindau, Bregenz: Mehr Natur und mehr Umgebung geht kaum, oder? Sie finden sich in einer der schönsten Landschaften Deutschlands wieder, mit hohem Freizeitwert und unendlich vielen Möglichkeiten. Die besten Ideen für Ihre Zeit bei uns fast vor der Haustür. Schauen Sie sich das nur mal an.
Die richtigen Grundlagen für Ihren Aufenthalt bei uns: Gutes Essen – überwiegend mit Zutaten aus der Region und aus biologisch-dynamischer / biologischer Landwirtschaft. Vegetarische & Vegane Speisen, auf Wunsch gerne einmal eine Mahlzeit mit Bio-Fleisch; Berücksichtigung von Nahrungsmittelintoleranzen. Zimmer mit ökologisch sinnvoller Ausstattung…
Bei uns gestalten Sie Ihr Seminar immer genau so, dass es für Sie exakt passt. Die passenden Rahmenbedingungen schaffen wir für Sie. Sie besprechen mit uns Ihre Wünsche, wir kümmern uns darum. Versprochen.
Sie und Ihre Teilnehmer erhalten bei uns immer die richtigen Grundlagen für Ihren Erfolg: Gutes Essen – überwiegend mit Zutaten aus der Region und aus biologisch-dynamischer/biologischer Landwirtschaft. Vegetarische & Vegane Speisen, auf Wunsch auch gerne einmal eine Mahlzeit mit Bio-Fleisch; Berücksichtigung von Nahrungsmittel-Intoleranzen. Zimmer mit ökologisch sinnvoller Ausstattung…
Alpen, Allgäu, Bodensee, Lindau, Bregenz …. Mehr Natur und mehr Umgebung geht kaum, oder? Ihre Seminargruppe findet sich in einer der schönsten Landschaften Deutschlands wieder, mit hohem Freizeitwert und unendlich vielen Zielen. Die beste Begleitung für Ihr Programm, die man sich vorstellen kann, meinen wir.
Ihre Hochzeit, Mamas Geburtstag, der Betriebsausflug und all Ihre anderen Anlässe, die Sie gerne feiern wollen: Bei uns in guten Händen.
Schauen Sie mal in unseren Terminkalender. Na, was passendes gefunden? Gut, dann merken Sie sich den Termin doch gleich vor – wir freuen uns auf Sie!
Sie machen selbst Musik – oder Kunst? Und wollen ausstellen oder ein Konzert veranstalten? Kommen Sie zu uns, hier ist Platz für Sie!
Ihre Feier bei uns? Oder Ihre eigene Ausstellung? Platz für Ihr Konzert? Fragen Sie uns doch einfach: 0049-8380-335 / info@humboldt-haus.de
Ab dem 18. Mai 2020 können Speisewirtschaften im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 2 Gaststättengesetz ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dazu gehören z. B. auch Cafés und Eisdielen. Grundlage für eine Öffnung ist die Gaststätten-Verordnung.
Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) (AUSZUG)
Vom 16. Mai 2020
(1) Beschäftigte und Gäste,
(2) Durch Aushang außerhalb der Gaststätte, sind die die Gäste betreffenden Vorgaben, die in der Gaststätte gelten, insbesondere Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und eine vom Betreiber vorgesehene Reservierung, prägnant und übersichtlich darzustellen, gegebenenfalls unter Verwendung von Piktogrammen.
(3) Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern:
Die Gäste dürfen die Gaststätte nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
(1) Wo immer möglich, ist ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, soweit die CoronaVO nichts anderes zulässt. Die Gäste sind hierüber vor Betreten der Gaststätte zu informieren.
(2) Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden.
(3) Tische sind im Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander anzuordnen und ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge und Sanitärräumen, sind sicherzustellen.
(4) Gästen muss ein Sitzplatz, beispielsweise auf Stühlen oder Hockern, zugewiesen werden.
(5) Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Soweit räumlich möglich, sollen seitens der Beschäftigten Servierwagen benutzt werden.
Das Geld in seinem Kreislauf von Geburt, Tod und Auferstehung. Eine österliche Betrachtung des Entstehens, Vergehens und der Neuschöpfung des Geldes.
Das Oster-Seminar (eventuell ergänzt durch ein Kolloquium) findet vom 10.-12. April 2020 statt.Es beginnt am Karfreitag mit dem Abendessen und endet am Ostersonntag um 17:00 Uhr. Vorbereitet und geleitet wird es von Herbert Schliffka.
Wir beginnen am Karfreitag mit einem einführenden, um Dialog bemühten Beitrag. Am Karsamstag beginnt voraussichtlich die Seminararbeit, bei der alle Teilnehmer sich mit ihren Beiträgen nach den kurzen Impulsreferaten in das Gespräch einbringen können. Eventuell kann dieser offene Gesprächsteil vorher in einem Kolloquium fachlich qualifizierter Teilnehmer vorbereitet werden.
Wir wollen versuchen, das dienende Wesen des Geld in einer zukunftsträchtigen Weise zu verstehen. Und zwar so, dass wir die dreifache Aufgabe und die damit verbunden Rechtfaktoren des Geldes, die im volkswirtschaftlichen Prozess wirken, begreifen können. Das wird eine Kernaufgabe der seminaristischen Arbeit sein.
Rudolf Steiner sagt am 31.7.1922 im 8. Vortrag des Nationalökonomischen Kurses (NÖK) zum rechtlichen Wirken des Geldes im volkswirtschaftlichen Prozess, dass „… in dem Augenblick, wo Geld auftritt im volkswirtschaftlichen Verkehr, … wir ganz anschaulich das Auftreten der Rechtsfaktoren“ sehen (GA 340 S.117, alle folgenden Zitate ebd.). Wie können wir das verstehen? Und weiter sagt er: „…was ich mit dem Geld als Recht erworben habe“, gliedert sich ebenso wie die menschlichen Fähigkeiten in den volkswirtschaftlichen Prozess ein. „Das Geld als die … Verwirklichung des Rechtes“ verkörpert sich „draußen in der Ware“. Das wollen wir begreifen.
Und zusammenfassend sagt Steiner dann zu dieser Integration im volkswirtschaftlichen Prozess: „…damit haben wir in diesen ganzen Prozess hineingestellt das Recht und die Fähigkeiten des Menschen. Wir haben also innerhalb des volkswirtschaftlichen Prozesses selber eine Gliederung gefunden, die eine Dreigliederung ist. “
Es geht also um eine „Economy for Future“, die eine globale Solidarität auf der Grundlage einer naturpflegenden Produktion ermöglicht, damit im Ergebnis der weltweiten, freien Zusammenarbeit alle Menschen in der Welt ihre individuellen Bedürfnisse durch gegenseitige Hilfe befriedigen können.
Alle sind eingeladen, die sich in der gemeinsamen Denk- und Gesprächsarbeit auf den Vergehens-Prozess des Geldes einlassen und sich mit auf den „Abstieg ins Totenreich“ begeben wollen, um selbst mitzuerleben, wie die Seelen, die in den materialistischen Vorstellungen vom Geld gefangen sind, sich geistig davon befreien können. Diese Gefangenschaft ermöglicht im sozialen Organismus die „Herrschaft des Geldes“ (R. Steiner 19.10.1919, GA 191). Die geistige Befreiung von den materialistischen Vorstellungen vom Geld ist die Voraussetzung dafür, dass die Herrschaft des Geldes im sozialen Leben beendet werden kann. Denn sie lässt uns den Sterbevorgang und die Auferste-hung des Geldes begreifen und im sozialen Leben gestalten.
Eine Aufgabe der sozialen Kunst.
Ab dem 18. Mai 2020 können Speisewirtschaften im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 2 Gaststättengesetz ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dazu gehören z. B. auch Cafés und Eisdielen. Grundlage für eine Öffnung ist die Gaststätten-Verordnung.
Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) (AUSZUG)
Vom 16. Mai 2020
(1) Beschäftigte und Gäste,
(2) Durch Aushang außerhalb der Gaststätte, sind die die Gäste betreffenden Vorgaben, die in der Gaststätte gelten, insbesondere Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und eine vom Betreiber vorgesehene Reservierung, prägnant und übersichtlich darzustellen, gegebenenfalls unter Verwendung von Piktogrammen.
(3) Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern:
Die Gäste dürfen die Gaststätte nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
(1) Wo immer möglich, ist ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, soweit die CoronaVO nichts anderes zulässt. Die Gäste sind hierüber vor Betreten der Gaststätte zu informieren.
(2) Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden.
(3) Tische sind im Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander anzuordnen und ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge und Sanitärräumen, sind sicherzustellen.
(4) Gästen muss ein Sitzplatz, beispielsweise auf Stühlen oder Hockern, zugewiesen werden.
(5) Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Soweit räumlich möglich, sollen seitens der Beschäftigten Servierwagen benutzt werden.
Das Geld in seinem Kreislauf von Geburt, Tod und Auferstehung. Eine österliche Betrachtung des Entstehens, Vergehens und der Neuschöpfung des Geldes.
Das Oster-Seminar (eventuell ergänzt durch ein Kolloquium) findet vom 10.-12. April 2020 statt.Es beginnt am Karfreitag mit dem Abendessen und endet am Ostersonntag um 17:00 Uhr. Vorbereitet und geleitet wird es von Herbert Schliffka.
Wir beginnen am Karfreitag mit einem einführenden, um Dialog bemühten Beitrag. Am Karsamstag beginnt voraussichtlich die Seminararbeit, bei der alle Teilnehmer sich mit ihren Beiträgen nach den kurzen Impulsreferaten in das Gespräch einbringen können. Eventuell kann dieser offene Gesprächsteil vorher in einem Kolloquium fachlich qualifizierter Teilnehmer vorbereitet werden.
Wir wollen versuchen, das dienende Wesen des Geld in einer zukunftsträchtigen Weise zu verstehen. Und zwar so, dass wir die dreifache Aufgabe und die damit verbunden Rechtfaktoren des Geldes, die im volkswirtschaftlichen Prozess wirken, begreifen können. Das wird eine Kernaufgabe der seminaristischen Arbeit sein.
Rudolf Steiner sagt am 31.7.1922 im 8. Vortrag des Nationalökonomischen Kurses (NÖK) zum rechtlichen Wirken des Geldes im volkswirtschaftlichen Prozess, dass „… in dem Augenblick, wo Geld auftritt im volkswirtschaftlichen Verkehr, … wir ganz anschaulich das Auftreten der Rechtsfaktoren“ sehen (GA 340 S.117, alle folgenden Zitate ebd.). Wie können wir das verstehen? Und weiter sagt er: „…was ich mit dem Geld als Recht erworben habe“, gliedert sich ebenso wie die menschlichen Fähigkeiten in den volkswirtschaftlichen Prozess ein. „Das Geld als die … Verwirklichung des Rechtes“ verkörpert sich „draußen in der Ware“. Das wollen wir begreifen.
Und zusammenfassend sagt Steiner dann zu dieser Integration im volkswirtschaftlichen Prozess: „…damit haben wir in diesen ganzen Prozess hineingestellt das Recht und die Fähigkeiten des Menschen. Wir haben also innerhalb des volkswirtschaftlichen Prozesses selber eine Gliederung gefunden, die eine Dreigliederung ist. “
Es geht also um eine „Economy for Future“, die eine globale Solidarität auf der Grundlage einer naturpflegenden Produktion ermöglicht, damit im Ergebnis der weltweiten, freien Zusammenarbeit alle Menschen in der Welt ihre individuellen Bedürfnisse durch gegenseitige Hilfe befriedigen können.
Alle sind eingeladen, die sich in der gemeinsamen Denk- und Gesprächsarbeit auf den Vergehens-Prozess des Geldes einlassen und sich mit auf den „Abstieg ins Totenreich“ begeben wollen, um selbst mitzuerleben, wie die Seelen, die in den materialistischen Vorstellungen vom Geld gefangen sind, sich geistig davon befreien können. Diese Gefangenschaft ermöglicht im sozialen Organismus die „Herrschaft des Geldes“ (R. Steiner 19.10.1919, GA 191). Die geistige Befreiung von den materialistischen Vorstellungen vom Geld ist die Voraussetzung dafür, dass die Herrschaft des Geldes im sozialen Leben beendet werden kann. Denn sie lässt uns den Sterbevorgang und die Auferste-hung des Geldes begreifen und im sozialen Leben gestalten.
Eine Aufgabe der sozialen Kunst.
Ab dem 18. Mai 2020 können Speisewirtschaften im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 2 Gaststättengesetz ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dazu gehören z. B. auch Cafés und Eisdielen. Grundlage für eine Öffnung ist die Gaststätten-Verordnung.
Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) (AUSZUG)
Vom 16. Mai 2020
(1) Beschäftigte und Gäste,
(2) Durch Aushang außerhalb der Gaststätte, sind die die Gäste betreffenden Vorgaben, die in der Gaststätte gelten, insbesondere Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und eine vom Betreiber vorgesehene Reservierung, prägnant und übersichtlich darzustellen, gegebenenfalls unter Verwendung von Piktogrammen.
(3) Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern:
Die Gäste dürfen die Gaststätte nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
(1) Wo immer möglich, ist ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, soweit die CoronaVO nichts anderes zulässt. Die Gäste sind hierüber vor Betreten der Gaststätte zu informieren.
(2) Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden.
(3) Tische sind im Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander anzuordnen und ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge und Sanitärräumen, sind sicherzustellen.
(4) Gästen muss ein Sitzplatz, beispielsweise auf Stühlen oder Hockern, zugewiesen werden.
(5) Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Soweit räumlich möglich, sollen seitens der Beschäftigten Servierwagen benutzt werden.
Alpen, Allgäu, Bodensee, Lindau, Bregenz …. Mehr Natur und mehr Umgebung geht kaum, oder? Sie finden sich in einer der schönsten Landschaften Deutschlands wieder, mit hohem Freizeitwert und unendlich vielen Zielen. Der beste Rahmen für Ihre Gruppe, den man sich vorstellen kann, meinen wir.
Schulklassen und Jugendgruppen sind willkommen. Sie haben individuelle Prioritäten? Gut – dann lassen Sie uns gemeinsam Ihren Bedarf besprechen.
Sie erhalten bei uns immer die richtigen Grundlagen: Gutes Essen – überwiegend mit Zutaten aus der Region und aus biologisch-dynamischer/biologischer Landwirtschaft. Vegetarische & Vegane Speisen, auf Wunsch auch gerne einmal eine Mahlzeit mit Bio-Fleisch; Berücksichtigung von Nahrungsmittel-Intoleranzen. Zimmer mit ökologisch sinnvoller Ausstattung…
Der Freizeitwert unserer wunderschönen Urlaubsregion ist schier unerschöpflich. Natur und Kultur, Erholung und Aktivität, Genuss und Erlebnis – alles findet hier zusammen und verbindet sich zu einem phantastischen Ganzen.
Unendliche Möglichkeiten – und Sie haben die Wahl! Aber wo anfangen? Viele Informationen erhalten Sie auf unserer TOURIST-INFO-SEITE. Für Informationen im Detail empfehlen wir die OFFIZIELLEN TOURISMUSSEITEN der Region.